Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Ausbildungsbedingungen (AGB) des Unternehmens NotmeDi (Stand 01.01.2008 )

NotmeDi

Uwe Thießen
Nelkenstraße 7
41363 Jüchen

Telefon: 02164 - 48 91 23
Telefax: 02164 - 2576
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1. Angebot und Vertragsbeschluss

Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Angebote des Leistungserbringers auf 30 Tage befristet. Eine Anmeldung zu Seminaren kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Diese Anmeldungen sind verbindlich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur bei Gruppenanmeldungen. Zum Vertragsschluss kommt es durch Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden oder durch Lieferung aufgrund einer Bestellung.

2. Umfang und Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die aufgrund der Bestellung erfolgte Lieferung maßgebend. Teillieferungen sind zulässig. Die Berechnung der Versandkosten richtet sich nach Warengewicht, Warengröße und Versandart. Bei Seminaren dauert eine Unterrichtseinheit (UE) 45 Minuten. Nach Entrichten des Unkostenbeitrages erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, welche zwei Jahre gültig ist.

3. Preise

Als Kaufpreis gelten für alle Waren die jeweils gültigen Listenpreise, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Soweit nicht anders angegeben, ist der Leistungserbringer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage gebunden. Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eventuell genannte Frachtsätze sind unverbindlich. Jede Erhöhung von Frachtkosten, öffentlichen Abgaben jedweder Art, die nach der Auftragsbestätigung eintreten, hat der Kunde zu tragen. Auf Wunsch des Kunden wird die Lieferung auf seine Kosten durch den Leistungserbringer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- oder Wasserschaden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichert.

4. Zahlung

Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu begleichen. Der Unkostenbeitrag für Seminare ist unmittelbar nach Seminarende zu entrichten, für Rechnungskunden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Gruppenseminaren ist die angemeldete Teilnehmerzahl maßgebend, wird diese unterschritten, so haftet der Auftraggeber zu 100% für die Unkosten der fehlenden Teilnehmer. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Leistungs- erbringer bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen sind nicht statthaft.
Nach § 19, Abs. 1 UStG wird auf unseren Rechnungen keine Umsatzsteuer (MwST) ausgewiesen.

5. Lieferfrist

Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass ein fester Liefertermin schriftlich vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Leistungserbringer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrungen und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Leistungserbringers oder deren Unterlieferanten eintreten. Diese hat der Leistungserbringer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Leistungserbringer, die Lieferung um die dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder bezüglich des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6. Gefahrenübergang

Mit der Mitteilung der Versand- oder Übergabebereitschaft, spätestens jedoch mit der Versendung durch Erfüllungsgehilfen des Leistungserbringers oder beauftragte Dritte, bzw. mit Abholung durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen, geht jegliche Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Leistungserbringer behält sich das Eigentum an jedem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden nochzur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum des Leistungserbringers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde darf den Liefergegenstand ordnungsgemäß benutzen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Leistungserbringer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Leistungserbringer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Gewährleistung und Haftung

Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel und Vollständigkeit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, hierunter Mängel in der Menge, sind ohne schuld- haftes zögern und spätestens binnen zwei Wochen nach Wareneingang dem Leistungs - erbringer anzuzeigen. Mängel, die bei einer solchen Untersuchung hätten festgestellt werden können, können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen 24 Monate nach Gefahrenübergang. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Kunden oder durch Dritte, natürliche Abnutzung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Ist die Ware mangelhaft, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufes, wenn der Leistungserbringer anbietet, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Die Gewährleistungspflicht für Mängel der Ware beschränkt sich auf die Lieferung mängelfreier Ware gegen Rückgabe der gelieferten Ware. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Bei Seminaren obliegt die Versicherung der Teilnehmer dem Auftraggeber, bei offenen Seminaren dem Teilnehmer selbst. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den hier durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr. Dieses gilt ebenfalls für zur Verfügung gestelltes Ausbildungsmaterial und Räumlichkeiten.

9. Seminaränderungen und Absage

Ein Wechsel von Dozenten sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmer bzw. den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Seminarkosten. Der Leistungserbringer kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern oder einem anderen wichtigen Grund die Durchführung des Seminares absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Falle zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter bestehen nicht.

10. Seminarunterlagen

Für unsere Handbücher, Folien, Seminarunterlagen und Präsentationen sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fototechnischen Wiedergabe und der Speicherung in elektrischen Medien. Die gewerbliche Nutzung dieser Unterlagen ist nicht zulässig. Jeder Auszug aus unseren Unterlagen bedarf der Zustimmung des Leistungserbringers.

11. Datenerfassung

Die Teilnehmer erklären sich in Ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass Ihre persön- lichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung, sowie für spätere Teil- nehmerinformationen 10 Jahre gespeichert werden.

12. Rücktritt und Haftung

Im Falle der Unmöglichkeit der gesamten Leistung oder bei Unvermögen des Leistungserbringers kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vor. Der Umfang eines etwaigen Schadensersatzanspruches ist in jedem Fall auf die Kaufsumme beschränkt. Bei Seminaren kann der Auftraggeber bis zu 14 Werktage vor Seminarbeginn ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Ist diese Frist verstrichen, so haftet der Auftraggeber bis zu einer Frist von 5 Werktagen vor Seminarbeginn mit 50% der vereinbarten Seminarkosten. Sollte auch diese Frist verstreichen, , so haftet der Auftraggeber bei Seminarausfall mit 85% der vereinbarten Teilnehmerkosten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Ausgangsstempel.

13. Form

Anzeigen oder Erklärungen, die seitens des Kunden dem Leistungserbringer gegenüber zur Wahrung seines Rechtes aus diesem Vertrag abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Änderungen und Nebenabrede

Alle Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist D- 41363 Jüchen - Hochneukirch. Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das AG Grevenbroich.

erstellt am 01.09.2007 durch U. Thießen
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