Erste Hilfe für Unternehmen
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Diese Kurse richten sich an alle Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, Handel, Handwerk und Industrie, welche durch die gesetzliche Unfallversicherung, ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG) verpflichtet sind, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern zur Verfügung zu stellen.
Dies sind gemäß § 26, Abs.1 der BGV A 1 (UVV)
- bei 2 - 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
- 10 % in sonstigen Betrieben
Von der Anzahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft unter Berücksichtigung der betrieblichen Organisation (Betriebsstätten) abgewichen werden.
Wir bieten darüber hinaus eine Einführung in die Frühdefibrillation mit an. Die Teilnehmer lernen ausgehend von der normalen Herz-Lungen-Wiederbelebung die Anwendung von Frühdefibrillationsgeräten (AED). Diese Geräte befinden sich bereits an vielen öffentlichen Gebäuden, Flughäfen und Bahnhöfen.
Kursdauer: 16 Unterrichtseinheiten (16 UE)
Themeninhalte:
- Rettungskette
- Notruf
- Rettung aus akuter Gefahr
- Vitalzeichenkontrolle
- Notfälle Bewusstsein
- Notfälle Atmung
- Notfälle Herzkreislauf
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Einsatz AED (Automatischer externer Defibrillator)
- Schockbekämpfung
- Verbrennungen / Verbrühungen
- Vergiftungen
- Verätzungen
- Wundversorgung
- Amputationen
- etc.
Kursgebühr: Die Kursgebühren für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft gemäß § 23 SGB VII übernommen.
Sie haben Interesse an einem Kurs?
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter Telefon: +49 2164 489123 oder über unser Kontaktformular.
