Erste HIlfe Training für Unternehmen

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Gemäß § 26, Abs.3 der BGV A 1 (UVV) hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer in Zeitabständen von max. 2 Jahren fortgebildet werden.

In diesem Seminar werden die im Erste Hilfe Kurs erworbenen Kenntnisse wieder aufgefrischt, über Änderungen in der Ersten Hilfe informiert und auch der Einsatz eines AED - Gerätes (Automatischer externer Defibrillator) nochmals geübt.



Kursgebühr: Die Kursgebühren für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft gemäß § 23 SGB VII übernommen.

 

 

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