Angebote für Unternehmen

erste hilfe In der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 der Berufsgenossenschaften und dem Arbeitsschutzgesetz ist für den Arbeitgeber die Verpflichtung festgelegt, für eine effiziente Versorgung bei medizinischen Notfällen am Arbeitsplatz zu sorgen.

Hierzu zählt auch die Benennung von Ersthelfern, die an einer Grundausbildung von 8 Doppelstunden teilnehmen müssen. Laut § 26 der BGV A1 wird in jedem Betrieb bei 2 - 20 anwesenden Mitarbeitern mindestens ein Ersthelfer benötigt. Darüber hinaus muss die Anzahl der Ersthelfer 10 %der anwesenden Versicherten betragen, bei Handels- und Verwaltungsbetrieben 5 %. Weiterhin müssen die Ersthelfer alle zwei Jahre eine Fortbildung von vier Doppelstunden besuchen.

Die Abrechnung der Seminare bei den Berufsgenossenschaften übernehmen wir für Sie. Die Anmeldeliste für die Berufsgenossenschaft können Sie hier(PDF 18 KB) herunterladen und uns dann ausgefüllt zuschicken.

Alle unsere Seminare werden auch als Inhouse- oder als Auslandsseminare angeboten! Folgende Seminare bieten wir für den gewerblichen Bereich an:
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